1. Salzburger Modelleisenbahnclub

Perfektion im Modell

Die Signale der ÖBB

Signale dienen bei der Eisenbahn dazu, Informationen zu übermitteln, die Fahrt des Zuges abzusichern und vor Gefahren zu warnen. Jede Bahnverwaltung hat im Laufe der Zeit ihr eigenes System dazu entwickelt. Bis heute haben sich verschiedene Systeme zur Absicherung von Zugfahrten erhalten, die früher weit verbreiteten Formsignale sind in Österreich heute eher die Ausnahme, selbst die erste Generation von Lichtsignalen ist längst verschwunden (wird hier nicht behandelt).

Diese Beschreibungen sollen verdeutlichen, welche Gedanken wir uns bei der Auswahl, Aufstellung und Programmierung der Signale auf unserer Anlage gemacht haben. Digitale Steuerungen bieten weit mehr, als nur ein rotes oder grünes Licht, vorbildgerechte Geschwindigkeiten sind damit ebenfalls kein Thema mehr.

Grundsätzliches

Signale werden unterschieden in Form- und Lichtsignale, Tag- und Nachsignale sowie hörbare und sehbare Signale. Die Bedeutung der einzelnen Signale ist im "Signalbuch" geregelt, früher bekannt als "V2". Ebenso ist darin geregelt, wo Signale aufzustellen sind, und wo bzw wie weit sie gelten. Das ist gerade für den Lokführer von besonderer Bedeutung, um Unfälle und gefährliche Situationen zu verhindern. Genauso wichtig ist es, zu wissen, ob man als Zugfahrt oder Verschubfahrt unterwegs ist.

Die Beschreibung orientiert sich am Signalbuch der ÖBB, ergänzt durch die Umsetzung im Modell.

Hauptsignale

Hauptsignale werden verwendet als: Einfahrsignale ES, Zwischensignale ZS (zur Unterteilung eines Bahnhofes in Fahrabschnitte), Ausfahrsignale AS, Deckungssignale (vor Abzweigungen, Überleitstellen) und (Selbst-)Blocksignale SBL. Sie dienen der Regelung von Zugfahrten und können die im folgenden Weichenbereich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten anzeigen. Der Weichenbereich ist der Bereich zwischen zwei aufeinanderfolgenden Hauptsignalen, also von ES bis ZS oder AS, von ZS bis ZS oder AS usw. Der Weichenbereich endet bei Deckungssignalen und Ausfahrsignalen nach der letzten befahren Weiche, Blocksignale haben keinen Weichenbereich, und können daher nur HALT oder FREI anzeigen. Der gesamte Zug darf in diesem Bereich die erlaubte bzw signalisierte Geschwindigkeit nicht überschreiten. Die Funktion der Hauptsignale ist am Signal mit einer weissen Tafel (bei SBL mit gelber Tafel) angeschrieben. Die Grundstellung der Signale ist HALT, Ausnahmen sind Blocksignale, die in der Grundstellung FREI zeigen.

Hauptsignale haben eine eindeutige Bezeichnung, aus der ihre Verwendung ablesbar ist. Eisenbahnstrecken haben definierte Richtungen, abhängig vom Anfangspunkt der Strecke. Informationen dazu enthält die sog. Streckenliste. Daran orientieren sich nicht nur die Gleis- sondern auch Bahnsteig- und Signalbezeichnungen. Bahnhofsgleise erhalten gerade Nummern rechts der durchgehenden Hauptgleise in Fahrtrichtung zum Endpunkt gesehen (Richtung 1), links ungerade Nummern auf zweigleisigen Strecken ist demnach das linke Streckengleis (Richtung Endpunkt) das Gleis 1.

Hauptsignale werden ebenfalls in Fahrtrichtung 1 beginnend mit A, B, C, D für Einfahrsignale, von E bis G und I bis M als Zwischensignale und R als Ausfahrsignale bezeichnet, in der Gegenrichtung beginnend mit Z, Y, X, etc. Die Ziffer benennt das Gleis, bzw die Gleise, wenn das Hauptsignal als Gruppensignal für mehrere Gleise gilt.

Beispiele:
H4: Ausfahrsignal von Gleis 4 Richtung Anfangspunkt der Strecke
R1: Ausfahrsignal von Gleis 1 Richtung Endpunkt der Strecke
A: Einfahrsignal am Regelgleis Richtung Endpunkt der Strecke
Y: Einfahrsignal am Gegengleis Richtung Anfangspunkt der Strecke
L3-7: Zwischensignal als Gruppensignal für die Gleise 3 bis 7 Richtung Anfangspunkt der Strecke
usw...

Gruppensignale gelten für mehrere Gleise. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Lokführer zur Zustimmung zur Abfahrt gelangt: Die eleganteste Lösung ist die Ergänzung mit Schutzsignalen. Sind diese nicht vorhanden, muss der Zug mündlich oder fernmündlich (Funk) von der Zustimmung zur Abfahrt verständigt werden. Auf einigen Nebenstrecken gibt es außerdem noch Fahrerlaubnissignale, die das betreffende Gleis anzeigen können.

Hauptsignale können folgende Signalbilder zeigen (Freibegriffe an Hauptsignalen gelten nur für Zugfahrten):

  • HALT (gilt für Zug- und Verschubfahrten): ein rotes Licht
  • FREI (Vorbeifahrt mit Fahrplangeschwindigkeit): ein grünes Licht
  • FREI MIT 40 km/h (Max. 40 km/h im anschließenden Weichenbereich): ein grünes und ein gelbes Licht
  • FREI MIT 60 km/h (Max. 60 km/h im anschließenden Weichenbereich): zwei grüne Lichter
  • Weitere Geschwindigkeiten können mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ("GA") angezeigt werden: z.B.:  "FREI MIT 60 km/h" + "8" für Vmax 80 km/h

Bei schlechter Sicht werden vor dem Hauptsignal ein oder mehrere Signalnachahmer aufgestellt, die die Stellung des Hauptsignals anzeigen. Ist ein Signalnachahmer mit einem PZB Magneten (1000 Hz) für die Zugbeeinflussung ausgestattet, wird er mit einem gelben Rand und gelben Lichtpunkten für die Stellung HALT des Hauptsignals ausgestattet. Folgende Signalbilder können angezeigt werden:

  • HAUPTSIGNAL ZEIGT HALT (Reihe lotrechter weißer Lichtpunkte, am oberen Ende waagrechte weiße Lichtpunkte, gelbe Punkte bei Absicherung mit einem 1000 Hz PZB Magneten)
  • HAUPTSIGNAL ZEIGT FREI (Reihe lotrechter weißer Lichtpunkte, am oberen Ende schräg nach rechts steigende Lichtpunkte)
  • HAUPTSIGNAL ZEIGT FREI MIT GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG (gilt für alle von FREI abweichenden Geschwindigkeiten; Reihe lotrechter weißer Lichtpunkte, am oberen Ende schräg nach rechts fallende Lichtpunkte)

Jedes Haupt- und Schutzsignal ist mit einem reflektierendem weiss-rot-weissem Schild versehen, dem Signal "KENNZEICHNUNG". Auf den letzten drei Fahrleitungsmasten vor dem Hauptsignal wird das Signal "KENNZEICHNUNG" zusätzlich angebracht, diese Schilder können auch allein stehend angetroffen werden, und erleichtern das Auffinden des Hauptsignals bei schlechter Sicht.

Lichthauptsignale kann man grundsätzlich in zwei Bauarten unterscheiden: Die Bauart bis ca. 1980 und die aktuelle Bauform, die auf einem Signalschirm mehr Informationen übermitteln kann. Bis zum Aufkommen der neuen Bauform konnten auf den Signalschirmen zusätzlich zu den oben erwähnten Signalbegriffen eines Hauptsignals nur das "ERSATZSIGNAL" oder das "VORSICHTSSIGNAL" angezeigt werden. Verschubsignale wurden am selben Mast mit einem eigenen Signal montiert. Die anfangs komplett rot-weiss gestreiften Signalmasten erhielten später einheitlich das Signal "KENNZEICHNUNG".  Die neue Bauform kombiniert all diese Signale in einem Signalschirm. Zusätzlich ist ein einigen Bahnhöfen das Signal "ABFAHREN ERLAUBT" als grünes Blinklicht integriert. Beide Bauarten sind heute auch oft nebeneinander in Verwendung.

Formhauptsignale sind in Österreich nur mehr vereinzelt auf Nebenbahnen anzutreffen. Meist handelt es sich um die klassischen altösterreichischen Signale mit Rundmast, es gibt aber auch Signale, deren Herkunft von der Deutschen Reichsbahn nicht zu übersehen ist (Gittermast oder Flachmast). Die Signale sind mit reflektierenden Signalflügeln ausgestattet, deshalb wurde auf die früher vorhandenen Lampen für die Nachtzeichen im Laufe der zeit verzichtet. Zweiflügelige Formsignale können neben "HALT" und "FREI" nur "FREI MIT 40 km/h" anzeigen, andere Geschwindigkeiten müssen mit einem Geschwindigkeitsanzeiger ("GA") signalisiert werden.

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Vorsignale

Vorsignale kündigen an, welches Signal am zugehörigen Hauptsignal zu erwarten ist. Vorsignale sind im grundsätzlich im Bremswegabstand vor dem Hauptsignal aufgestellt. Befindet sich ein Vorsignal am Mast eines Hauptsignals, so ist es dunkel geschaltet, wenn das Hauptsignal am selben Mast keinen Fahrtbegriff zeigt. Folgt auf ein solches Vorsignal kein Hauptsignal, weil auf der abzweigenden Strecke kein zugehöriges Hauptsignal steht, zeigt das Vorsignal "HAUPTSIGNAL FREI" an. Alleinstehende Vorsignale werden auf der Strecke mit Abstandstafeln (weisse stehende rechteckige Tafel mit einem oder mehreren nach rechts steigenden schwarzen Streifen) angekündigt. Je nach Geschwindigkeit und örtlichen Sichtverhältnissen werden eine, drei oder bis zu fünf solcher Tafeln aufgestellt.

Vorsignale können folgende Signalbilder zeigen:

  • VORSICHT: zwei gelbe Lichter nebeneinander
  • HAUPTSIGNAL FREI: zwei grüne Lichter von links nach rechts steigend
  • HAUPTSIGNAL FREI MIT 40 km/h: zwei gelbe und ein grünes Licht
  • HAUPTSIGNAL FREI MIT 60 km/h: ein gelbes und zwei grüne Lichter
  • Weitere Geschwindigkeiten können mit einem Gesschwindigkeitsvoranzeiger ("GVA") angezeigt werden

In der Stellung VORSICHT ist bei Geschwindigkeiten bis 40 km/h am Standort des Vorsignals (meist befindet sich das Vorsignal am selben Mast wie das Hauptsigna - z.B. ES, ZS - aber auch alleinstehende Vorsignale im Weichenbereich) weiters zu erwarten:

  • Ein GA am Hauptsignal mit Kennziffer "2" für 20 km/h
  • Ein GA im Weichenbereich mit herabsetzender Geschwindigkeit *
  • Ein Schutzsignal in Stellung "FAHRVERBOT" *
  • Das Signal "FAHRWEGENDE"
  • Ein Sperrsignal am Stumpfgleisabschluss

* In diesem Fall ist bei erlaubten Geschwindigkeiten über 40 km/h am Standort des Vorsignals das Vorsignal weiß umrahmt.

Wird ein Vorsignal erloschen angetroffen, oder ist das Signalbild nicht eindeutig, muss am dazugehörigen Hauptsignal HALT erwartet werden.

Bei Lichtvorsignalen gibt es abgesehen von den verschiedenen Bauformen der Lichtpunkte keinen Unterschied zwischen alter und neuer Bauform, wie bei den Hauptsignalen. Lichtpunkte können entfallen, wenn sie nie genutzt werden. Wenn Das Vorsignal nur "HAUPTSIGNAL FREI MIT 40 km/h" zeigen kann, entfällt ggf der zweite grüne Lichtpunkt.

Findet die Fahrt immer auf ein "HALT" zeigendes Hauptsignal statt, kann das Vorsignal auch als einfache Blechtafel mit zwei gelben Punkten aufgestellt werden.

Formvorsignale können nur die Begriffe "VORSICHT" und "HAUPTSIGNAL FREI" zeigen, wobei bei letzterem im Unterschied zu den deutschen Signalen nach Wegklappen der gelben Scheibe ein halbrundes weißes Schild mit grünem Rechteck den Signalbegriff anzeigt. Über verminderte Geschwindigkeiten muss der Lokführer gesondert informiert werden. Vereinzelt sieht man auch fix aufgestellte Vorsignale in Stellung "VORSICHT", die aus einer unbeweglichen gelben runden Scheibe mit weißem Rand bestehen. In diesem Fall ist immer mit "HALT" oder "FREI MIT 40 km/h" am folgenden Hauptsignal zu rechnen.

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Schutzsignale

Schutzsignale werden nur in Bahnhöfen aufgestellt. Sie gelten für Zug- und Verschubfahrten und haben die Aufgabe, Hauptgleise in Fahrwegabschnitte aufzuteilen. Das wird  z.B. verwendet, um an Bahnsteigen mehrere Züge aufstellen zu können, oder um Züge am Bahnsteig zu vereinigen. Schutzsignale werden aber auch zur Ergänzung von Gruppenhauptsignalen verwendet, um dem Zug eine Eindeutige Zustimmung zur Abfahrt geben zu können.
Daneben können Schutzsignale auch verwendet werden, um die Befahrbahrkeit von Drehscheiben, Schiebebühnen und Gleisbrückenwaagen anzuzeigen.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Schutzsignalen:

Das Schutzsignal alter Bauart: Ein schwarzes Signal mit weißem Rand, das folgende Begriffe zeigen kann:

  • FAHRVERBOT: Halt für alle Fahrten (ein rotes Licht)
  • FAHRVERBOT AUFGEHOBEN (zwei weisse Lichter übereinander)

Da letzterer Begriff sowohl für Zug- als auch für Verschubfahrten gilt, ist es für den Lokführer von größter Bedeutung, zu wissen, "als was" er unterwegs ist. Wenn Zugfahrten an diesem Signal in Verschubfahrten übergehen, muss dies vom Fahrdienstleiter bekannt gegeben werden.
Um Verwirrungen zu beseitigen, und die Signalisierung eindeutig zu machen, wurde das Schutzsignal neuer Bauart eingeführt. Man erkennt es an einem "mittig lotrechten weissen Streifen". Diese Bauart kann beim Fahrtbegriff zwischen Zug- und Verschubfahrten unterscheiden:

  • FAHRVERBOT AUFGEHOBEN (zwei weisse Lichter senkrecht übereinander)
  • VERSCHUBVERBOT AUFGEHOBEN (zwei weisse Lichter schräg nach rechts steigend)

Zusätzlich können Schutzsignale noch mit einem Ersatz- oder Vorsichtssignal ausgestattet sein. Schutzsignale sind außerdem mit dem Signal KENNZEICHNUNG (weiß-rot-weißes Mastschild wie bei Hauptsignalen) gekennzeichnet.

Bei Geschwindigkeiten bis 40 km/h am Standort des vorgelegenen "VORSICHT" zeigenden Vorsignals muss der Lokführer damit rechnen, dass er auf ein "FAHRVERBOT" zeigendes Schutzsignal treffen kann. Bei höheren Geschwindigkeiten ist das Vorsignal weiß umrandet.

Die Bezeichnung von Schutzsignalen erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten: Zu dem Kürzel "Sch" kommt die Gleisnummer. Sind in einem Gleis beidseitig Schutzsignale aufgestellt, folgt der Gleisnummer noch ein richtungsbezogener Buchstabe: z.B. "Sch916H" für die Fahrtrichtung gegen den Anfangspunkt der Strecke (analog zu den Hauptsignalen).

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